Grundsteuer berechnen mit dem Grundsteuer Rechner

Besitzer eines Eigenheims, eines Betriebes zur Forst- und Landwirtschaft, eines Zweifamilienhauses und allen anderen Grundstücken sind verpflichtet, eine Grundsteuer auf ihren Besitz zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich auf der Art der Bebauung, die auf dem Grundstück genutzt wird. Damit man die Grundsteuer berechnen kann, steht der Grundsteuerrechner zur Verfügung, der sich ganz einfach und schnell bedienen lässt. So kann man problemlos mit nur zwei Angaben die Pflichtabgaben errechnen.

Grundstück  
Einheitswert [Euro]  



Die Berechnung der Grundsteuerarten

Unterschiedliche Faktoren spielen zur Berechnung der Grundsteuern eine Rolle. Zum einen gibt es die Grundsteuer A, die für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke gültig ist und zum anderen ist die Grundsteuer B zu zahlen. Diese wird für bebaubare Grundstücke und Grundstücke, die ein Eigenheim in Form eines Ein- oder Zweifamilienhauses nutzen, abgeführt. Die Besitzer eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebes sind gesetzlich verpflichtet 6% Grundsteuer auf den Einheitswert zu zahlen und die Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses haben eine gesetzliche Grundsteuer in Höhe von 2,6% auf ein Einfamilienhaus zu entrichten. Bei einem Zweifamilienhaus sind es 3,5 % die gezahlt werden müssen. Allerdings kann dieser Einheitswert auch schwanken. Das ist wieder abhängig von dem Alter des Grundstücks und der Bebauung aber auch bauliche Werterhöhungen oder Minderungen kommen hierbei zum Tragen.

Wie man eine Grundsteuer berechnet

Die fällige Grundsteuer kann mit einem einfachen Weg der Prozentberechnung errechnet werden. Die einzige Voraussetzung ist hierbei, dass der Einheitswert des jeweiligen Grundstücks aufgeführt werden kann. Wenn man diesen nicht kennt, kann er aber ermittelt werden. Im Anschluss daran, wird der zutreffende Prozentsatz des jeweiligen Grundstücks herausgesucht. Wie bereits erwähnt, haben die Forst- und Landwirtschaftsgrundstücke einen Prozentsatz von 6%, Zweifamilienhäuser von 3,1%, Einfamilienhäuser von 2,6% und alle anderen von 3,5%. Berechnet wird mit einer Prozentrechnung, also einem Einheitswert / 100 * dem Prozentsatz. Berechnet wird so die jährliche Grundsteuer, welche an das Finanzamt gezahlt werden muss. Das Finanzamt ist in Kenntnis darüber, wie hoch die jährliche Grundsteuer ist und auch welcher Betrag genau abgeführt werden muss. Es empfiehlt sich also, dass diese Grundsteuer immer pünktlich an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Beispielberechnung für die Grundsteuer

Zur Veranschaulichung ein praktisches Beispiel, wie man die Grundsteuer für sein Eigentum berechnet. Hat ein Land- und Forstwirtschaftsbetrieb einen eingetragenen Wert von 60.000 Euro, ist dieser Wert als Basis zu nennen. Es gilt dann der Prozentsatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Höhe von 6%, bei einer Berechnung eines Eigenheims für eine Familie ist der Prozentsatz von 2,6% zu nehmen und bei einem Zweifamilienhaus 3,1%. Alle anderen nehmen den Prozentsatz von über 3,5%. Nun steht der Einheitswert wie auch der Prozentsatz. Es wird als Basis für die Prozentrechnung immer ein Wert von 1000% verrechnet. Die Formel lautet demzufolge Einheitswert / 1000 * dem entsprechenden Prozentsatz. Als Beispiel sind es: 60.000 / 1000 * 6% = 360 Euro. Also müssen für den Land- und Forstwirtschaftsbetrieb jährlich 360 Euro abgeführt werden.

Individuelle Faktoren spielen dabei eine Rolle

Allerdings ist zu beachten, dass ein genauer Wert der Grundsteuer nicht ermittelt werden kann, da es durchaus sein kann, dass auch noch andere Faktoren mit einbezogen werden. Zu diesen zählt beispielsweise außer dem Einheitswert und dem Prozentsatz auch noch die Einwohnerzahl eine entsprechende Rolle, aber auch der Standort des Grundstücks und der Bebauung. Das sorgt dafür, dass sich der Preis der Grundstücke in verschiedenen Situationen noch verändern kann. Aus diesem Grund kann einem Rechtsanspruch im Bezug auf den Grundsteuerrechner und den Angaben nicht geltend gemacht werden.

Andere Regeln für unbebautes Land und Eigentumswohnungen

Für Grundstücke, die unbebaut sind, bezahlt man einen minimalen Anteil an Grundsteuer, da ein Gebäudewert auch die Steuerfestlegung erhöht. Auch ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch können die Grundsteuern verändern. Ebenso ist es mit einer Eigentumswohnung. Diese wird wie folgt berechnet: Hat das gesamte Anwesen eine größe von 1000 qm und die Eigentumswohnung eine Größe von 100 qm, bezahlt der Besitzer ein Zehntel des gesamten Grundstücks an Grundsteuer. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man in einem Haus mit nur wenigen Parteien alternativ das Finanzamt beauftragt, den Einheitswert exakt zu bestimmen.

Ist man in Kenntnis über die genauen Angaben, kann man sich mit dem Grundsteuerrechner die Grundsteuern ausrechnen, so wie es die Beispiele gezeigt haben. Ansonsten sollten noch andere Faktoren hinzu kommen. Hat man aber zumindest einen ungefähren Wert, welcher der zu zahlenden Grundsteuern zumindest sehr nahe kommt, hat man eine ungefähre Vorstellung von den Grundsteuern, wenn man sich zum Beispiel ein Haus kaufen möchte oder eine Eigentumswohnung, um konkret vorauszuplanen. Auch wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen möchte, kann man sich so einen ungefähren Wert errechnen. Mit diesen Möglichkeiten, welche der Grundsteuerrechner bereit stellt, kann man schon etwas anfangen und im Notfall beim Finanzamt nachfragen, ob noch andere Faktoren bei dem jeweiligen Grundstück oder Gebäude hinzu kommen. Wenn man die genauen Fakten kennt, steht einer ausführlichen Berechnung durch den Grundsteuerrechner nichts mehr im Wege.

Als Anmerkung sei gesagt, dass die Grunderwerbssteuer nur ein einziges Mal erhoben wird und dies vom Käufer eines Grundstücks. Diese wurde in einigen Ländern um ganze 5% erhöht. Die Grundsteuer wird aber wie bereits erwähnt jährlich von dem Besitzer des Grundstücks an das Finanzamt abgeführt.

Weitere Faktoren der Berechnung

Eine komplette Steuererhebung kann niemals willkürlich durchgeführt werden, denn ebenso spielen sehr wichtige Faktoren eine Rolle. Dazu gehören zum einen der Zahlungszeitraum und zum anderen die Steuermesszahl. Ebenfalls ist im Grundsteuergesetz und Bewertungsgesetz der sogenannte Steuermessbetrag verankert. Außerdem wird das Bewerten eines Grundstücks nach den bestehenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes durchgeführt. Zudem hat der Hebesatz einen großen Einfluss auf die Höhe der Steuern. Dieser Hebesatz kann von den Gemeinden bzw. den Städten individuell festgesetzt werden. Außerdem ist dieser Satz auch jederzeit und je nach Situation der Kommune zu erhöhen oder zu senken. Auch das spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer. So zeigen die Hebesätze in einigen Städten sehr hohe Werte an und in anderen wieder sehr niedrige. Aus diesem Grund ist der Online Grundsteuerrechner nur zu nutzen, wenn man Kenntnis über alle diese Fakten hat.
Diese kann man aber bei der Stadt des Wohnortes erfahren und sie dann für den Grundsteuerrechner nutzen. Mit diesem Tool ist man dann auf der sicheren Seite. Ganz wichtig beim Verkauf einer Immobilie. Denken Sie auch immer an die Spekulationssteuer bei Immobilie wenn Sie vor 10 Jahren Eigentum verkaufen.

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